Die Grunderwerbssteuer ist einer der Hauptposten bei den Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Die Festsetzung ist Ländersache, sie beträgt zwischen 3,5 % (Bayern & Sachsen) bis zu 6,5 % (Brandenburg, Schleswig-Holstein, NRW, Saarland). Doch ein wenig kann hier gespart werden. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie können alle beweglichen, nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Extras (Einbauküche, sonstiges Mobiliar, Markise, etc.) herausgerechnet werden, sofern diese im notariellen Kaufvertrag entsprechend erwähnt sind. Doch Achtung! Das Finanzamt sieht ganz genau hin und fordert entsprechende Nachweise, wenn der Bogen überspannt wird. Dis Grenze ist hier bei ca. 15 % des Kaufpreises zu sehen.
Bernhard Fischer
Immobilienmakler